Allgemeine Informationen für Veranstaltungen der KUVA
- Garderobenpflicht: Überbekleidung (Jacken, Mäntel, etc) ist aus feuerpolizeilichen Gründen an der Garderobe abzugeben. Grundlage hierfür ist das oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz sowie die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte der KUVA. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte wird diese Anordnung akzeptiert. Ein Betreten des jeweiligen Saales ist andernfalls nicht gestattet.
- Die Eintrittskarten sind beim Einlass unaufgefordert vorzuweisen. Alle Tickets werden beim Eingang digital entwertet („gescannt“). Der Barcode auf dem Ticket ist nur einmalig beim ersten Scanvorgang gültig, jedes weitere Kopieren, jede Weitergabe verhindert daher eventuell den Zutritt. Tickets ohne entsprechendem Barcode sind ohne Abriss ungültig.
- Es darf nur der auf der Eintrittskarte angegebene Platz eingenommen werden.
- Bitte bewahren Sie das Ticket während der gesamten Vorstellung auf, im Bedarfsfall (bei Pausen etc.) muss es beim Verlassen und erneutem Eintritt erneut gescannt werden.
- Ein verspäteter Einlass ist bei Theater-Vorstellungen nicht möglich, bei anderen Veranstaltungen wird bis zur Pause ein anderer Platz zugewiesen.
- Bei allen Veranstaltungen der KUVA ist das Mitbringen und die Verwendung von Ton- und Bildaufzeichnungsgeräten – auch für den privaten Gebrauch – ausnahmslos untersagt.
- Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Stöcken, Schirmen, Transparenten und Waffen aller Art ist untersagt. Mobiltelefone sind während der gesamten Veranstaltungsdauer abzuschalten.
- Bei Verstößen gegen die Haus- und Betriebsordnung kann der/die Besucher/in der Vorstellung verwiesen und gegebenenfalls gegenüber der KUVA schadenersatzpflichtig werden. Der Kaufpreis wird in diesem Fall nicht rückerstattet.
- Für etwaige im Zusammenhang mit der Veranstaltung auftretenden Sach- und Körperschäden – insbesondere für mögliche Hörschäden – übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
- Bei TV-Übertragungen erteilt der Besucher / die Besucherin der übertragenden TV-Anstalt seine Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen.
- In den Spielstätten der KUVA ist es aus Brandschutzgründen nicht erlaubt, einen Kinderwagen mit in den Veranstaltungssaal zu nehmen. Es besteht die Möglichkeit den Kinderwagen jeweils in den Foyers abzustellen.